Barbara Binggeli neu im Vorstand des SVIT Zentralschweiz

Barbara Binggeli wurde an der Generalversammlung des SVIT Zentralschweiz vom 8. Mai 2015 in den Vorstand gewählt. Sie vertritt das Resort Finanzen als Nachfolgerin des langjährigen Vorstandsmitgliedes Mario Pelli. Wir wünschen Barbara Binggeli alles Gute im neuen Amt und danken Mario Pelli für die tadellose Übergabe des Amtes.

Zudem wurde die W&B Immobilien AG als neues Mitglied in den SVIT Zentralschweiz aufgenommen und ist somit auch ein SVIT Immobilienprofi.

W&B Immobilien vermittelt Wissen über Stockwerkeigentum in der ganzen Schweiz

Im Auftrag des veb.ch (Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen) hielt Barbara Binggeli für die Sektionen St. Gallen, Basel, Bern, Luzern, Zürich und Chur Referate zum Thema „Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum“. Da heute über zwei Drittel aller neu erbauten Wohnungen im Stockwerkeigentum erstellt werden, steigt das Interesse tieferes Wissen über dieses Thema zu erlangen. Barbara Binggeli führte die interessierten Verbandsmitglieder in einem stündigen Referat in die Welt des Stockwerkeigentums ein. Wir haben festgestellt, dass dieses Thema mit grossem Interesse aufgenommen wird und es wurden viele Komplimente über das Referat geäussert. Einen herzlichen Dank an die Verantwortlichen der Regionalsektionen für die einwandfreie Organisation und ihre Gastfreundschaft.

Gerne bieten wir auch Ihrem Verband oder anderen Organisation Referate zum Thema Stockwerkeigentum an. Die Referate können individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Ganz unter unserem Motto: Referate zum Thema Stockwerkeigentum – so wie Sie es sich wünschen.

 

Attraktive Wohnung im Eigentumsstandard in Ebikon (vermietet!)

Wir freuen uns Ihnen ein neues Vermietungsangebot vorzustellen:

Die im Eigentumsstandard erstellte 4 ½ Zimmerwohnung befindet sich an attraktiver und zentraler Lage in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes Ebikon. Die grosszügige Wohnung liegt im obersten Stockwerk des neu erstellten Mehrfamilienhauses an der Rischstrasse 5 in Ebikon. Einkaufsmöglichkeiten und Schulen sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Weiterlesen

Winterdienst für Ihre Liegenschaft – Wie Sie ihn wünschen

Das Thema Winterdienst und die damit verbundene Frage nach der Haftung bei einem Unfall ist zurzeit wieder in aller Munde. Hierzu einmal die rechtlichen Fakten:

  • Der Werkeigentümer hat die Liegenschaft so zu unterhalten, dass beim Gebrauch keine Gefahr besteht.
  • Der Werkeigentümer ist gemäss Artikel 58 OR verpflichtet den Schaden zu ersetzen, der durch mangelhaften Unterhalt der Liegenschaft entsteht. Ein Verschulden des Werkeigentümers wird für die Haftung nicht vorausgesetzt.
  • Die Schneeräumung gehört zur vermieterlichen Pflicht. Ausnahme ist eine anders lautende Vereinbarung im Mietvertrag, bei vermieteten Einfamilienhäusern und bei vermieteten Parkplätzen. Hier trägt die Pflicht für den Winterdienst der Mieter.
  • Bei Stockwerkeigentümergemeinschaften obliegt die Pflicht für die Schneeräumung der Gemeinschaft oder der Verwaltung.

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Die W&B Immobilien AG wünscht: Frohe Festtage und ein glückliches und gesundes 2015!

Für uns geht ein ereignisreiches und bewegtes Jahr zu Ende, welches sich vor allem mit einem wichtigen Ereignis in unsere Erinnerung einprägen wird: Mit der Gründung der W&B Immobilien AG haben wir unseren lang ersehnten Traum erfüllt.

Sie als unsere Kunden spielen in dieser Beziehung die wichtigste Rolle und stehen für uns im Mittelpunkt. Um unsere Kunden immer wieder zufrieden zu stellen und Sie vor allem persönlich betreuen zu können, haben wir uns entschieden, uns selbständig zu machen und Ihnen unsere auf Sie massgeschneiderte Dienstleistung direkt anzubieten. Zwei Namen «Binggeli» und «Weiss» – und nicht ständig wechselnde Ansprechpersonen – stehen für den Kontakt zu Ihnen. Unser Angebot ist für Sie so vielfältig wie persönlich.

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